Schuldnerberatung
Schuldenfrei durch Verbraucherinsolvenz
Wenn alle anderen Versuche der Schuldenregulierung scheitern, ist die Verbraucherinsolvenz eine Möglichkeit, sich mittelfristig von Schulden zu befreien. Der Weg zu dieser Schuldenbefreiung erfordert von Ihnen Geduld und Engagement – wir stehen dabei an Ihrer Seite. In fünf Schritten schuldenfrei – so funktioniert die Verbraucherinsolvenz:
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
Bevor die Verbraucherinsolvenz beantragt werden kann, muss zunächst ein offizieller Versuch unternommen werden, sich mit seinen Gläubigern auf dem Verhandlungsweg zu einigen. Erst wenn dieser Versuch gescheitert ist, kann ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Schuldnerhilfe Köln e.V. unterstützt Sie beim Einigungsversuch und stellt Ihnen über das Ergebnis eine formelle Bescheinigung aus. Dieses Papier benötigen Sie für die Beantragung der Verbraucherinsolvenz beim Gericht.
2. Schuldenbereinigungsverfahren
Ist die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern offiziell gescheitert, weil ein oder mehrere Gläubiger diese abgelehnt haben, können Sie die Eröffnung des Insolvenzverfahrens einschließlich Restschuldbefreiung beantragen. Das Insolvenzgericht kann dann noch einmal versuchen, eine Einigung mit Ihren Gläubigern herbeizuführen, sofern dies aussichtsreich erscheint. In diesem Fall kann das Gericht unter bestimmten Bedingungen seine Vorstellungen zur Schuldenregulierung auch gegen einzelne Gläubiger durchsetzen. Kommt auf diese Weise ein sog. Schuldenbereinigungsplan zustande, erübrigt sich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
3. Gerichtliches Insolvenzverfahren
Scheitern die gerichtlichen Einigungsbemühungen oder wird das Schuldenbereinigungsplanverfahren von vornherein nicht durchgeführt, wird das Insolvenzverfahren per Gerichtsbeschluss eröffnet. Das Gericht bestellt für das Insolvenzverfahren einen Insolvenzverwalter, der Ihr pfändbares Vermögen und Einkommen an Ihre Gläubiger verteilt.
4. Wohlverhaltensphase
Nach Abschluss des gerichtlichen Insolvenzverfahrens beginnt die sog. Wohlverhaltensphase. Als „redlicher Schuldner“ müssen Sie sich während der Wohlverhaltensphase vor allem darum kümmern, pfändbares Einkommen zu erzielen, zum Beispiel indem Sie sich verstärkt um einen Arbeitsplatz bemühen. Die Wohlverhaltensphase dauert in der Regel sechs Jahre. Sie kann auf bis zu drei Jahren verkürzt werden, wenn es Ihnen gelingt, innerhalb dieser Frist einen Großteil ihrer Schulden und vorab die kompletten Insolvenzverfahrenskosten zu tilgen.
5. Am Ziel: Restschuldbefreiung
Auf Wunsch begleitet Interfamilia Sie während das komplette Verfahren als Rechtsbeistand. Wenn Sie während der Insolvenzverfahren die Verfahrenskosten zahlen, können Sie auf Antrag 1 Jahr vorher die Restschuldbefreiung erlangen.
Interfamilia hilft beim Insolvenzverfahren
Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode teilt Ihnen das Insolvenzgericht schriftlich die Befreiung von Ihren restlichen Schulden mit, sofern es sich nicht um Schulden aus Straftaten oder um neue Schulden handelt. Sie sind nun bis auf die genannten Ausnahmen schuldenfrei.