P-Konto

P-Konto

Wie komme ich bei einer Kontopfändung an mein Geld?

Wenn Ihr Konto aufgrund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles Handeln wichtig. Genauso wichtig ist aber, trotzdem Ruhe zu bewahren und nicht kopflos zu handeln. Bitte beachten Sie unbedingt: Seit dem 01.01.2012 können Sie sich nur noch mit Hilfe eines sogenannten P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) vor den Folgen einer Kontopfändung schützen.


Was ist ein P-Konto?

Ein P-Konto ist dafür gedacht einen gewissen monatlichen Betrag von Ihrem Konto vor Pfändung zu schützen. Ein pauschaler Basisschutz von 1.133,80 Euro je Kalendermonat ist automatisch gewährleistet. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. In speziellen Fällen ist eine gerichtliche Entscheidung oder eine Entscheidung der vollstreckenden Behörde erforderlich. Bei einer Kontopfändung haben Sie weiterhin vollen Zugang zum Konto und können zum Beispiel Überweisungen vornehmen. Allerdings ist der ,,volle Zugang” nur in Höhe der geschützten Freibeträge gewährleistet.


Was passiert bei einer Pfändung mit meinem Geld?

Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 4 Wochen gesperrt. Nach Ablauf der 4 Wochen wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern.

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