Ratgeber

Der Interfamilia-Ratgeber

Lesen Sie unsere Tipps und Ratschläge zu jedem Thema Rund um Schulden und Insolvenz

Mahnungen

Sie erhalten jeden Tag neue Mahnungen und Sie haben das Gefühl die Schulden wachsen Ihnen über den Kopf?

Natürlich kann es einem mal zuviel werden: Der Geldbeutel ist leer und der Berg an Rechnungen und Mahnungen wird immer größer. Und einen genauen Überblick haben Sie schon lange nicht mehr. Da scheint es manchmal einfacher, die Briefe gar nicht mehr aufzumachen und zu hoffen, dass sie von allein verschwinden. Nur, sie tun es nicht. Schulden lösen sich nie von allein in Luft auf. Aber Ihre Schuldenprobleme angehen, das können Sie schon: Schritt für Schritt.


Inkasso

Post vom Inkassobüro statt vom Gläubiger? Was heißt das für mich?

Manche Gläubiger wie zum Beispiel Versandhäuser oder Telekommunikationsunternehmen beauftragen Inkassobüros oder spezialisierte Anwaltskanzleien damit, ihre Forderungen einzutreiben. Generell kann jeder Gläubiger seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten, so dass Sie dann nicht mehr direkt mit den ursprünglichen Gläubigern, sondern eben mit dem Inkassobüro oder Inkassoanwalt zu tun haben. Diese sind grundsätzlich berechtigt, fremde Forderungen einzuziehen.

Es gibt zwei Arten von Inkassogeschäften:

1) Ihr Gläubiger verkauft seine Forderung an das Inkassobüro. Das Inkassobüro kann dann eine Abtretungserklärung des Gläubigers vorzeigen und versucht nun, auf eigene Rechnung das Geld bei Ihnen einzutreiben; oder
2) Ihr Gläubiger beauftragt das Inkassobüro, seine Forderungen bei Ihnen einzutreiben. Das Inkassobüro hat dann eine entsprechende Vollmacht, dies zu tun.

In beiden Fällen haben Sie nur noch mit dem Inkassobüro zu tun. Und dabei gilt es einige rechtliche Besonderheiten zu beachten.


Umschuldung

Rechnet sich eigentlich eine Umschuldung?

Zugegeben, der Gedanke ist verlockend. Statt des ganzen Durcheinanders bei verschiedenen Gläubigern, die alle mit unterschiedlichen Summen zu womöglich unterschiedlichen Zeitpunkten bedient werden wollen, gibt es schlicht eine Rate an einen Gläubiger. Schön übersichtlich und einfach. Und man muss auch nicht mehr mit so vielen Leuten reden. Häufig ist aber nicht die Anzahl der Gläubiger das Problem, sondern die Schuldenhöhe.


Eidesstaatliche Versicherung

Wann muss ich eine Eidesstattliche Versicherung (E.V.) abgeben?

Natürlich fällt die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, früher Offenbarungseid genannt, schwer. Die meisten Menschen mit Schulden fürchten sich vor diesem Schritt, zumal in der Ladung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung auch noch von Haftbefehl und Gefängnis die Rede ist. Diese Angst in jedoch unbegründet: Überschuldung an sich ist nicht strafbar!

Ihre Gläubiger erfahren durch Ihre Eidesstattliche Versicherung, wie Ihre aktuelle Vermögenssituation aussieht. Durch Ihre Angaben, die Sie schriftlich im Vermögensverzeichnis machen müssen, erhalten die Gläubiger Aufschluss über etwaige Pfändungsmöglichkeiten. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung kann von Ihren Gläubigern beantragt werden, wenn ein vollstreckbarer Titel vorhanden ist und
1) eine Pfändung ganz oder teilweise erfolglos war, oder
2) Sie die Durchsuchung Ihrer Wohnung verweigert haben, oder
3) der Gerichtsvollzieher Sie trotz vorheriger Ankündigung seines Besuches wiederholt nicht in Ihrer Wohnung angetroffen hat.

Und natürlich sind Sie im Rahmen einer Eidesstattlichen Versicherung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben über Ihre Vermögenssituation verpflichtet.


Insolvenzverfahren

Wie funktioniert eigentlich das Verbraucherinsolvenzverfahren?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet überschuldeten Menschen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens können Sie sich innerhalb von sechs bis acht Jahren von ihren Schulden befreien. ABER: Der Weg in die Restschuldbefreiung ist nicht ohne Stolpersteine. Er bedarf viel Disziplin und Durchhaltevermögen und Ihrer aktiven Mitarbeit. Eine fachkundige Begleitung durch das Verfahren ist in jedem Fall sinnvoll, da die gesetzlichen Regelungen zum Verfahren komplex sind. Nutzen Sie dazu das Beratungs- und Unterstützungsangebot der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle.


Miete

Kann mir der Vermieter kündigen, wenn ich meine Miete nicht rechtzeitig zahle?

Mietschulden können zur Kündigung und schlimmstenfalls zur Zwangsräumung Ihrer Wohnung führen. Auch Strom und Gas können abgeschaltet werden, wenn Sie mit Ihren Zahlungen im Rückstand sind. Zu Problemen mit dem Vermieter kann es dabei schneller kommen, als Sie vielleicht meinen. Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist immer möglich, wenn Ihre Mietrückstände zwei Monatsmieten oder mehr betragen. Neben der fristlosen Kündigung kann der Vermieter Ihnen auch fristgerecht (meistens innerhalb von drei Monaten) kündigen, wenn Sie zum Beispiel Ihre Miete fortwährend unregelmäßig zahlen. Im Gegensatz zur fristlosen Kündigung können Sie die fristgerechte Kündigung auch nicht einfach durch Zahlung der ausstehenden Mietschulden abwenden!


Gerichtsvollzieher

Was mache ich, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?

Sie brauchen nicht in Panik zu verfallen, wenn ein Gerichtsvollzieher oder eine Gerichtsvollzieherin kommt. Diese pfänden Ihnen nicht die Wohnung kahl. Einfache Gegenstände des täglichen Bedarfs dazu gehört zum Beispiel auch der Fernseher, die Waschmaschine oder ein Computer, wenn er beruflich genutzt wird – sind pfändungssicher und bleiben Ihnen erhalten. Außerdem sind Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen mit den Problemen verschuldeter Personen vertraut und in aller Regel freundlich und verständnisvoll. Jeder Gläubiger kann sie gegen Vorkasse beauftragen, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Sie erlangt hat und glaubt, seine Forderungen durch eine Pfändung bei Ihnen eintreiben zu können.


Girokonto

Darf die Bank mein Girokonto kündigen?

Kreditinstitute bzw. Banken und Sparkassen dürfen frei entscheiden, mit wem sie Verträge abschließen oder eben nicht. Wenn Ihr Kreditinstitut Sie etwa wegen Ihrer Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung oder Ihrem Arbeitsplatzverlust als Risikokunden einstuft, dann darf es Ihnen kündigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Konto dort womöglich schon ganz lange haben.

Doch auch die Kreditinstitute wissen, dass Sie Ihren Alltag kaum noch ohne ein Konto bewältigen können. Arbeitgeber werden unnötig irritiert, wenn sie nicht mehr wissen, wohin der Lohn überwiesen werden soll. Miete, Strom und Telefongebühren zahlen Sie meist per Lastschrift vom Girokonto und für Barzahlungen fallen hohe Gebühren an.

Deshalb hat sich der “Zentrale Kreditausschuss” (seit August 2011 umbenannt in “Die Deutsche Kreditwirtschaft”), die Interessenvertretung der fünf Spitzenverbände der Kreditwirtschaft selbst verpflichtet, mit wenigen Ausnahmen jedermann ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Ein solches Jedermann-Konto ist ein Guthabenkonto und kann nicht überzogen werden. Die Bank gibt Ihnen also keinen Kredit (mehr).

Gerade wenn Sie überschuldet sind, sollten Sie alles daran setzen, solch ein Konto auf Guthabenbasis bei Ihrem Kreditinstitut einzurichten.


Schufa

Darf mir die Bank einen Kredit wegen Schufa-Einträgen verweigern?

Die Schufa Holding AG, kurz Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die Verbraucherinnen und Verbrauchern Geld-, Dienstleistungs- und Warenkredite einräumen. Ziel der Schufa ist es, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen, indem sie die Kreditbiographie der Bürger, d.h. die Aufnahme und Abwicklung von Kreditgeschäften, aufzeichnet. Der Datenbestand der Schufa umfasst Informationen von 66 Millionen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland (Stand 2010). Um die Kreditwürdigkeit Ihrer Vertragskunden besser einschätzen zu können, erhalten die Vertragspartner der Schufa aktuelle Auskünfte über die Kreditbiographie ihrer Kunden aus deren Datenbestand.


Kontopfändung

Wie komme ich bei einer Kontopfändung an mein Geld?

Wenn Ihr Konto aufgrund einer Kontopfändung gesperrt wird, ist schnelles Handeln wichtig. Genauso wichtig ist aber, trotzdem Ruhe zu bewahren und nicht kopflos zu handeln. Bitte beachten Sie unbedingt: Seit dem 01.01.2012 können Sie sich nur noch mit Hilfe eines sogenannten P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) vor den Folgen einer Kontopfändung schützen.

Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 4 Wochen gesperrt. Nach Ablauf der 4 Wochen wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern.


Lohnpfändung

Was bleibt von meinem Lohn, wenn mein Gläubiger mit Lohnpfändung droht?

Natürlich bleibt Ihnen auch bei einer Lohnpfändung immer ein Teil Ihres Lohns erhalten. Die genaue Höhe berechnet sich aus der so genannten Pfändungstabelle. Grundsätzlich kann Ihr Gläubiger bei Gericht eine Lohnpfändung erwirken, wenn er einen vollstreckbaren Titel gegen Sie hat. Dies kann ein Vollstreckungsbescheid oder ein notarielles Schuldanerkenntnis sein. Grundlage einer Lohnpfändung ist ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den das Gericht Ihrem Arbeitgeber zustellt. Ihr Arbeitgeber muss dann den pfändbaren Teil Ihres Lohnes an Ihren Gläubiger überweisen, und darf Ihnen nur noch den Rest, nämlich den nicht pfändbaren Betrag, auszahlen bzw. überweisen.

Sie sollten auf jeden Fall überprüfen oder überprüfen lassen, ob der gepfändete Betrag richtig berechnet und die Pfändungstabelle richtig angewandt wurde. Auch wenn es schwer fällt: Suchen Sie das direkte Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und erklären Sie Ihre Notlage.


Pfändung von Sozialleistungen

Wovon soll ich leben, wenn jetzt noch die Pfändung meiner Sozialleistungen droht?

Seit dem 01.01.2012 sind auf Ihrem Konto eingehede Sozialleistungen nicht mehr automatisch geschützt. Sie können diesen Schutz allerdings ohne Probleme durch die Umwandlung Ihres Kontos in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) erreichen.

Manche Gläubiger mit Titel (Vollstreckungsbescheid, Notarielles Schuldanerkenntnis) versuchen allerdings auch direkt beim Sozialleistungsträger und damit an der Quelle zu pfänden. Ihre Gläubiger können einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber der Agentur für Arbeit (wegen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld), der Deutschen Rentenversicherung für Angestellte (wegen des Anspruchs auf Altersrente) oder der Krankenkasse (wegen des Anspruchs auf Krankengeld im Anschluss an die 6-wöchige Lohnfortzahlung) veranlassen. Bei diesen so genannten Lohnersatzleistungen gilt automatisch die Pfändungstabelle. Hier bleibt nur der unpfändbare Anteil Ihrer Sozialleistungen geschützt. Im Einzelfall ist eine Erhöhung der Pfändungsgrenze wegen besonderer persönlicher oder beruflicher Bedürfnisse möglich.


Unterhalt

Was passiert, wenn ich den Unterhalt für meine Kinder nicht zahlen kann?

Ein äußerst unerfreuliches Thema sind natürlich Schulden gegenüber Ihren unterhaltsberechtigten Kindern oder ehemaligen Partnerinnen bzw. Partnern. Nach einer Trennung oder Scheidung müssen Sie sich auch in finanziellen Dingen neu arrangieren. Das ist nicht immer leicht; manchmal kommt es in solch einer Situation zu Schulden wegen nicht erfüllter Unterhaltsverpflichtungen.

Wichtig ist, die angemessene Höhe des Unterhalts festzustellen. Dies erfolgt immer im Einzelfall. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob Sie den Unterhalt ehelichen oder nichtehelichen Kindern schulden. Der Unterhaltsanspruch kann vor Gericht geklärt werden. Er kann aber auch schriftlich vereinbart werden und sich ggf. aus einer notariellen Urkunde bzw. Erklärung beim Jugendamt ergeben. Wenn sich Ihre Einkünfte wesentlich verändert haben, nachdem die Höhe des zu zahlenden Unterhalts festgelegt wurde, sollten Sie die Unterhaltshöhe anpassen lassen. Bei der schwierigen Frage, welcher Unterhalt angemessen ist, bietet die so genannte “Düsseldorfer Tabelle”.

Was können Sie tun:

– Ist Ihre Unterhaltspflicht festgestellt worden und Sie zahlen den festgesetzten Unterhalt nicht, müssen Sie mit einer Unterhaltspflichtverletzungsklage rechnen. Wenn Sie Probleme haben, den festgelegten Unterhalt zu zahlen, sollten Sie auf jeden Fall rechtlichen Rat in Anspruch nehmen. Eine Reihe von Anwaltskanzleien haben sich auf dieses Fachgebiet spezialisiert. Falls Sie ein niedriges Einkommen haben, haben Sie eventuell Anspruch auf Beratungshilfe. Bei veränderten Einkünften sollten Sie versuchen, die Unterhaltshöhe so schnell wie möglich anzupassen. Denn Veränderungen der Unterhaltshöhe gelten immer nur zukünftig und werden nicht rückwirkend anerkannt.

– Bei veränderten Einkünften sollten Sie versuchen, die Unterhaltshöhe so schnell wie möglich anzupassen. Denn Veränderungen der Unterhaltshöhe gelten immer nur zukünftig und werden nicht rückwirkend anerkannt.

– Falls der Unterhalt meist bei nichtehelichen Kindern in einer Vaterschaftsurkunde geregelt ist, beantragen Sie die Anpassung beim zuständigen Jugendamt. Dort müssen Sie dann nachweisen, dass ihr Einkommen zu niedrig ist, um den Unterhalt in voller Höhe zu zahlen.

– Grundsätzlich müssen Sie als Unterhaltsverpflichteter arbeiten, damit Sie den geschuldeten Unterhalt zahlen können. Immer, wenn Sie Unterhalt nicht zahlen können, weil Sie keine Arbeit haben müssen Sie sich um Arbeit bemühen. Diese Bemühungen müssen Sie dem Gericht oder dem Jugendamt nachweisen. Schreiben Sie sich also alles, wirklich alles auf, was mit der Suche nach Arbeit zu tun hat. In diesem Bewerbungstagebuch sollten nicht nur die Besuche bei der Arbeitsagentur stehen, sondern auch alle sonstigen (auch erfolglosen) Bemühungen um Arbeit.

– Wenn der Unterhalt in einem Scheidungsurteil geregelt ist, versuchen Sie sich am besten mit Ihrem Ex-Mann bzw. Ihrer Ex-Frau gütlich zu einigen. Wenn das klappt, halten Sie das Ergebnis schriftlich fest und lassen es eventuell notariell beglaubigen. Falls dies nicht möglich ist, müssen Sie eine so genannte Anpassungsklage beim Familiengericht einreichen. Holen Sie bei diesen Fragen anwaltlichen Rat ein. Falls Sie die Rechtsanwaltskosten nicht bezahlen können, beantragen Sie beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein. Link: Broschüre zum Unterhaltsvorschuss Link: Info und Antrag Beratungshilfeschein (Justizministerium NRW)

Hinweis: Mit dem Thema Unterhaltszahlungen sind eine Reihe von rechtlichen Besonderheiten verbunden. Bei einer Pfändung aufgrund von Unterhaltsansprüchen wird beispielsweise nicht die sonst geltende Pfändungstabelle angewandt. Auch hier legt das Vollstreckungsgericht im Einzelfall fest, welchen Betrag der Schuldner für seinen eigenen Lebensunterhalt behalten darf. Kommen Sie mit dem festgelegten Betrag nicht aus, berechnen Sie mit Unterstützung der Schuldnerberatung Ihr sozialrechtliches Existenzminimum und lassen Sie sich diese Berechnung vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt bestätigen. Denn das Gericht muss Ihnen als Existenzminimum mindestens so viel belassen, wie Ihnen fiktiv an Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II zustünde.

Und noch ein Hinweis: Bei der Frage, was passiert, wenn Sie den Unterhalt für Ihre Kinder nicht zahlen können, ging es hier zunächst um Sie und Ihren Lebensunterhalt. Bitte denken Sie auch daran: Ausbleibende Unterhaltszahlungen treffen direkt Ihre Kinder!! Bei allen Fragen um die angemessene Höhe des Unterhalts sind auch Sie gefordert, Ihre Interessen mit denen Ihrer Kinder abzuwägen.


Geldstrafe

Sie sind zu einer Geldstrafe oder Geldbuße verurteilt und können diese nicht bezahlen?

Geldstrafen werden vom Gericht in Tagessätzen verhängt, die abhängig vom Einkommen und möglichen Unterhaltspflichten sind. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach dem Strafmaß und der angenommenen Schwere der Schuld. Nach der rechtskräftigen Verurteilung kann man die Höhe der Tagessätze nicht mehr herabsetzen lassen. Bereits in dem Urteil kann das Gericht Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung bewilligen.

Wenn Sie Ihre Geldstrafe nicht zahlen, kann die Geldstrafe vom Gericht ersatzweise in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Wollen Sie Ihre Inhaftierung vermeiden, müssen Sie frühzeitig aktiv werden. Hierfür können Sie sich Unterstützung bei einer Sozialberatungsstelle, einer Schuldnerberatungsstelle oder bei der Gerichtshilfe holen. Wenn Sie tatsächlich zahlungsunfähig sind, können Sie Ihre Geldstrafe unter Umständen auch in gemeinnützige Arbeit umwandeln.

Eine Geldbuße wird von einer Verwaltungsbehörde durch einen Bußgeldbescheid festgesetzt. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr richtet sich die Höhe des Bußgeldes nach dem Bußgeld-Katalog.

Sie können Ihre Geldstrafe nicht bezahlen?

Wenn Sie Ihre Geldstrafe nicht zahlen und sich um keine anderweitige Regulierung kümmern, kann Ihre Geldstrafe vom Gericht in eine Freiheitsstrafe umgewandelt werden. Vorher erhalten Sie allerdings eine Mahnung durch die Staatsanwaltschaft. Sie müssen dann so viele Tage in einer Justizvollzugsanstalt absitzen, wie noch an Tagessätzen der Geldstrafe offen sind. Können Sie die restliche Geldstrafe zahlen, sind Sie sofort zu entlassen. Wenn Sie Ihre Geldstrafe tatsächlich nicht zahlen können, können Sie Ihre Strafe ganz oder teilweise durch gemeinnützige Arbeit tilgen. Darum müssen Sie sich aber frühzeitig kümmern.

Was können Sie tun:

– Wenn Sie bereits vor Ihrer Verurteilung wissen, dass Sie die Geldstrafe nur in Raten zahlen können, stellen Sie bereits im laufenden Verfahren einen entsprechenden Antrag.

– Nach Ihrer Verurteilung können Sie beim Rechtspfleger oder der Rechtspflegerin der Staatsanwaltschaft eine Zahlungserleichterung wie eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen. Hierzu ist ein formloser Antrag mit einer aussagekräftigen Darstellung Ihrer aktuellen finanziellen Situation notwendig.

– Wenn Sie glauben, dass Sie Ihre Geldstrafe auch in Zukunft nicht bezahlen können, können Sie die Strafe ganz oder teilweise durch gemeinnützige Arbeit tilgen. Zuständig für die Bewilligung ist der Rechtspfleger bzw. die Rechtspflegerin bei der Staatsanwaltschaft. Im Antrag müssen Sie Ihre Zahlungsunfähigkeit genau belegen. Dies können Sie beispielsweise durch Ihren Sozialleistungsbescheid, eine Eidesstattliche Versicherung oder eine Lohnabrechnung mit Lohnpfändung. Nur dann ist eine Umwandlung der Forderung möglich.

– Informieren Sie sich bei der Staatsanwaltschaft, wie und wo Sie die gemeinnützige Arbeit leisten können. Sie können zum Beispiel im Krankenhaus oder Bauhof arbeiten, oder bei einem gemeinnützigen Träger wie dem Sportverein, der Kirchengemeinde oder einem Jugendzentrum.

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