Schuldnerberatung

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Überschuldung – Was ist das?

Viele Menschen in unserem Land finanzieren kurz- und langlebige Konsumgüter im Vertrauen auf ein regelmäßiges Einkommen durch die Aufnahme von Krediten vor. Die Aufnahme von kurz- oder langfristigen Krediten ist grundsätzlich unproblematisch, wenn genügend finanzieller Spielraum für die Rückzahlung der Kreditraten vorhanden ist und bei der Kreditaufnahme auch eventuell eintretende unvorhersehbare Zusatzausgaben oder ein Rückgang der Einnahmen einkalkuliert werden. Allerdings können auch bei sorgfältigster Risikoabwägung Arbeitslosigkeit und andere kritische Lebensereignisse oder Schicksalsschläge dazu führen, dass die monatlichen Einnahmen die monatlichen Ausgaben nicht mehr ausgleichen. Ursache kann auch sein, dass Sie Schwierigkeiten haben, maßvoll mit Geld umzugehen. Die Folgen können sein: Mahnungen häufen sich. Die Hausbank kündigt den Dispokredit und zieht die Kreditkarte ein. Die Kündigung der Wohnung droht. Der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür. Typisch für kritische Lebensereignisse ist, dass sie ungewollt, ungeplant und unerwartet eintreten. Am häufigsten werden von Betroffenen der Verlust des Arbeitsplatzes, Trennung und Scheidung, eigene Krankheit oder Tod von nahen Angehörigen als kritische Lebensereignisse genannt. Diese gehen vielfach einher mit Depressionen, Antriebsverlust, Orientierungslosigkeit und Verlust der Lebensperspektive. Zumeist ist es eine Verstrickung von mehreren Faktoren und individuellen Problemen, die schließlich in die Überschuldung führt. Nicht übersehen werden darf, dass auch der im Elternhaus erlebte Umgang mit Geld und die soziale und wirtschaftliche Situation der Eltern prägend auf uns wirken. Negative Erfahrungen im Umgang mit Geld im Elternhaus sowie mangelnde Möglichkeiten, schon als Kind den Umgang mit Geld zu erlernen und zu üben, erhöhen die Gefahr, selbst in die Überschuldung zu geraten. Wenn Ihr monatliches Einkommen dauerhaft nicht ausreicht, die fixen Lebenshaltungskosten sowie fällige Raten und Rechnungen zu bezahlen, dann sind Sie überschuldet. Schuldnerinnen und Schuldner haben die Chance auf einen Neubeginn! Professionelle Beratung und Hilfe leistet die Schuldnerberatung. Das seit dem 1. Januar 1999 geltende Verbraucherinsolvenzverfahren gewährleistet eine zusätzliche Entschuldungsmöglichkeit. Für Noch-Selbstständige gilt allerdings das Regelinsolvenzverfahren!


Überschuldung vermeiden

Die Fremdfinanzierung von Gütern und Dienstleistungen ist insbesondere für Haushalte mit geringerem monatlichen Einkommen, aber auch für andere unverzichtbar geworden. Immer mehr Haushalte führen ein so genanntes Leben auf Pump. Das erste eigene Auto, die Einrichtung für die erste Wohnung, ein neuer Computer mit allem Drum und Dran ist bereits für weniger als 200 im Monat zu haben – scheint es. Kaum ein langlebiges Konsumgut ohne passenden, maßgeschneiderten Konsumenten-Kredit. Auch viele andere Produkte und Dienstleistungen werden heute kreditfinanziert angeboten, so etwa der Urlaub auf Pump mit mehrjähriger Ratenzahlung. Die Inanspruchnahme dieser Kredite, die oft viel zu leicht ermöglicht werden, birgt aber auch Gefahren in sich. Um nicht durch unvorhergesehene Lebensereignisse in eine Schuldenspirale und letztlich in Überschuldung zu geraten, ist ein hohes Maß an Disziplin zur Einhaltung eingegangener Verpflichtungen erforderlich. Ebenso wichtig ist es, sich bereits bei Aufnahme von Krediten oder bei Eingehen anderer Verpflichtungen über Kosten und Risiken zu informieren. Sollten die Ausgaben höher als die Einnahmen sein, verschieben Sie die Realisierung Ihres Wunsches auf einen späteren Zeitpunkt. Achten Sie darauf, dass die monatlichen Raten Ihnen noch einen genügend großen finanziellen Spielraum lassen für unvorhergesehene Ausgaben, und planen Sie auch ein, dass sich die Einnahmen verringern könnten. Wenn Sie sich nicht sicher sind oder Sie Rat brauchen, so stehen Ihnen Einrichtungen zur Einkommens- und Budgetberatung zur Verfügung.


Schulden durch Mithaftung (Bürgschaft)

Häufig geraten Frauen in die Überschuldung, weil sie für ihre Partner mithaften. Als Mitkreditnehmerin oder Bürgin haben sie sich durch Unterschrift verpflichtet, für alle Ansprüche der Bank aus dem Kreditverhältnis einzustehen. Dabei hat sie bzw. er in der Regel einen Anspruch, die geleisteten Zahlungen von dem (Ehe-)Partner bzw. Partnerin zurückzuerhalten. Dieser Anspruch muss aber unter Umständen auf dem Rechtswege eingeklagt werden und kann vielfach mangels Leistungsfähigkeit des Hauptschuldners bzw. der Hauptschuldnerin nicht realisiert werden. Vereinbarungen zur Mithaftung können sittenwidrig sein! Insbesondere für Ehefrauen und nahe Angehörige, die Kreditverträge bzw. Bürgschaftserklärungen unterschrieben haben, ohne dass sie zahlungsfähig waren und sind, ist die Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Bedeutung. Von den Kreditinstituten geforderte Mitunterschriften der Ehefrauen und naher Angehöriger bei Krediten und Bürgschaften werden unter Umständen als sittenwidrig eingestuft, wenn der Mithaftende oder Bürge in einem Näheverhältnis (Verwandtschaft oder Partnerschaft) steht und bei der Eingehung der Verpflichtung durch diese wirtschaftlich überfordert war. Dies ist der Fall, wenn das pfändbare Einkommen und Vermögen zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichte dauerhaft die Zinsen für die gesamte Verpflichtung zu tragen. In diesem Fall wird vermutet, dass der Geldgeber das Näheverhältnis zu dem Hauptverpflichteten nachweislich ausgenutzt hat. Oder der Geldgeber bei der Eingehung der Verbindlichkeit das Näheverhältnis zu dem Hauptverpflichteten nachweislich ausgenutzt hat. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Bank Druck auf den Bürgen ausgeübt hat und für den Fall der Verweigerung der Unterschrift mit Kündigung der Geschäftsbeziehung oder der Einleitung eines Insolvenzverfahrens gedroht hat. In diesem Fall muss der Mithaftende oder Bürge nicht wirtschaftlich überfordert gewesen sein. In derartigen Fällen sollte fachkundiger anwaltlicher Rat eingeholt werden. Auf Grund Ihrer wirtschaftlichen Situation können Sie unter Umständen die Beratungshilfe beim Amtsgericht bzw. über einen Beratungshilfeschein zur anwaltlichen Beratung in Anspruch nehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie unter Information: Hilfen beim Rechtsstreit. Daneben bietet die Initiative für Bürgschaftsgeschädigte Frauen Hilfe und Beratung an.


Tipps zur Überschuldung

Die Fremdfinanzierung von Gütern und Dienstleistungen ist insbesondere für Haushalte mit geringerem monatlichen Einkommen, aber auch für andere unverzichtbar geworden. Immer mehr Haushalte führen ein so genanntes Leben auf Pump. Das erste eigene Auto, die Einrichtung für die erste Wohnung, ein neuer Computer mit allem Drum und Dran ist bereits für weniger als 200 im Monat zu haben – scheint es. Kaum ein langlebiges Konsumgut ohne passenden, maßgeschneiderten Konsumenten-Kredit. Auch viele andere Produkte und Dienstleistungen werden heute kreditfinanziert angeboten, so etwa der Urlaub auf Pump mit mehrjähriger Ratenzahlung. Die Inanspruchnahme dieser Kredite, die oft viel zu leicht ermöglicht werden, birgt aber auch Gefahren in sich. Um nicht durch unvorhergesehene Lebensereignisse in eine Schuldenspirale und letztlich in Überschuldung zu geraten, ist ein hohes Maß an Disziplin zur Einhaltung eingegangener Verpflichtungen erforderlich. Ebenso wichtig ist es, sich bereits bei Aufnahme von Krediten oder bei Eingehen anderer Verpflichtungen über Kosten und Risiken zu informieren. Sollten die Ausgaben höher als die Einnahmen sein, verschieben Sie die Realisierung Ihres Wunsches auf einen späteren Zeitpunkt. Achten Sie darauf, dass die monatlichen Raten Ihnen noch einen genügend großen finanziellen Spielraum lassen für unvorhergesehene Ausgaben, und planen Sie auch ein, dass sich die Einnahmen verringern könnten.

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